Familienbonus Plus

Seit 1.1.2019 ist eine Neuregelung der steuerlichen Begünstigungen für Steuerpflichtige mit Kindern in Kraft.

Anstelle des bis 31.12.2018 vorgesehenen Kinderfreibetrags und der Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten gilt seit 1.1.2019 die Regelung des „Familienbonus plus“.

Es werden grundsätzlich keine Kostennachweise mehr benötigt, außerdem kann der Familienbonus Plus unter den Eltern aufgeteilt und damit optimal ausgenützt werden. Da er als Steuerabsetzbetrag unmittelbar die Steuer und nicht nur die Steuerbemessungsgrundlage vermindert, hat er eine höhere Entlastungswirkung als die bisherigen Maßnahmen.

Der Anspruch auf den Familienbonus Plus besteht für jede Person im Inland, für die Familienbeilhilfe bezogen wird. Da der Bonus einer monatlichen Betrachtungsweise unterliegt, kann er ab dem Monat beantragt werden, in dem das Kind auf die Welt kommt. 

Der Familienbonus Plus ist eine Steuerreduktion und daher nicht erstattungsfähig. Das heißt, dass keine Negativsteuer vergütet wird. Daher wirkt sich der Bonus nicht oder nicht im vollen Umfang aus, wenn der Elternteil so wenig verdient, dass keine oder nur nur geringe Einkommens- bzw. Lohnsteuer anfällt. Eine Ausnahme hiervon besteht für wenig verdienende Alleinverdiener*innen bzw. Alleinerzieher*innen. Diese können einen Kindermehrbetrag als Negativsteuer vergütet bekommen.

Der Familienbonus Plus kann entweder über die Lohnverrechnung durch den*die Arbeit­geber*in und bei Bezieher*innen von Pension durch die Pensionsversicherungsanstalt in Anspruch genommen oder in der Steuererklärung/Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden. Im ersten Fall wirkt sich die Entlastung seit dem Jahr 2019 monatlich aus. Im zweiten Fall fällt der Gesamtbetrag einmalig im Zuge der Veranlagung an, erstmals im Jahr 2020 für das Jahr 2019.

Alle wichtigen Informationen zur Höhe des Familienbonus Plus, Höhe und Voraussetzungen des Kindermehrbetrags, zur Antragstellung sowie zu Aufteilungsmöglichkeiten des Familienbonus Plus zwischen den Elternteilen finden sich stets aktuell auf der Seite des BMF.