Unterstützung pflegender Angehöriger

Finanzielle Unterstützung für Ersatzpflege

Wenn Sie seit mindestens einem Jahr überwiegend

  • einen nahen Angehörigen mit einem Pflegegeld der Stufe 3-7 nach dem Bundespflegegeldgesetz oder
  • einen nahen Angehörigen mit einer nachweislich demenziellen Erkrankung und mit einem Pflegegeld zumindest der Stufe 1 nach dem Bundespflegegeldgesetz oder
  • einen minderjährigen nahen Angehörigen mit einem Pflegegeld zumindest der Stufe 1 nach dem Bundespflegegeldgesetz

pflegen und Sie wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen wichtigen Gründen verhindert sind, diese Pflege selbst zu erbringen, dann bieten der Bund bzw. das Land Oberösterreich eine finanzielle Unterstützung an, damit Sie sich durch eine professionelle oder private Ersatzpflege vertreten lassen können.

Nähere Informationen zur Höhe der finanziellen Unterstützung, Einkommensgrenzen und Antragstellung finden Sie beim Sozialministeriumsservice – Pflegeunterstützungen.

 

Urlaubsaktion Land OÖ für pflegende Angehörige

Unabhängig von ihrem Einkommen können Personen einen Zuschuss zu ihrem Urlaub erhalten, wenn sie pflegebedürftige Angehörige, die mindestens Anspruch auf die Pflegestufe 3 haben, als Hauptpflegeperson betreuen. 

Nähere Informationen zu Voraussetzungen und Antragstellung finden Sie unter folgendem Link: 

Urlaubsaktion Land Oberösterreich