Die Interessen-Vertretung (IV)
in der Lebenshilfe Ober-Österreich

Seit 1. September 2008 gibt es 
das Ober-Österreichische Chancen-Gleichheits-Gesetz. 
In diesem Gesetz stehen die Rechte von Menschen mit Beeinträchtigung. 
Das Gesetz beschreibt auch die Interessen-Vertretung.

Wer ist die Interessen-Vertretung?

Die Interessen-Vertretung (IV) sind gewählte Menschen mit Beeinträchtigung.
Alle Beschäftigten und Bewohner*innen wählen ihre IV selbst.

Welche Aufgaben haben die IVs?

  • Sie haben regelmäßig Besprechungen
    mit ihren Kolleg*innen oder Mitbewohner*innen.
    Dort sammeln sie Ideen, Wünsche oder Beschwerden.
  • Die IVs vertreten die Interessen von Menschen mit Beeinträchtigung.
    Sie  sagen,
    was Menschen mit Beeinträchtigung brauchen oder möchten.
  • Die IVs bestimmen mit.
    Sie unterstützen Menschen mit Beeinträchtigung
    bei ihrer Mit- und Selbst-Bestimmung


Die IV trägt die Interessen aller Beschäftigten und Bewohnerinnen

  • an die Lebenshilfe Ober-Österreich
  • an die Sozial-Abteilung des Landes Ober-Österreich und
  • an die Lebenshilfe Österreich weiter.

Wie ist der Aufbau der IV in der Lebenshilfe Ober-Österreich?

IVs gibt es in allen Leistungs-Bereichen des Erwachsenen-Bereichs:

  • im Wohnen
    Das heißt: im voll-betreuten Wohnen, im teil-betreuten Wohnen und
    im mobil-begleiteten Wohnen
  • in der Fähigkeit-orientierten Aktivität
    Das heißt: in Werkstätten und in der Integrativen Beschäftigung

 

Sie brauchen Informationen
über die Interessen-Vertretung in der Lebenshilfe Ober-Österreich?


Melden Sie sich bei

Barbara Fraungruber

Fach-Beratung Interessen-Vertretung
und barrierefreie Kommunikation

 

Telefon-Nummer.: 0699 / 19 69 35 79

E-Mail: fraungruber.barbara@ooe.lebenshilfe.org