Die Interessen-Vertretung (IV)
in der Lebenshilfe Ober-Österreich
Seit 1. September 2008 gibt es
das Ober-Österreichische Chancen-Gleichheits-Gesetz.
In diesem Gesetz stehen die Rechte von Menschen mit Beeinträchtigung.
Das Gesetz beschreibt auch die Interessen-Vertretung.

Wer ist die Interessen-Vertretung?
Die Interessen-Vertretung (IV) sind gewählte Menschen mit Beeinträchtigung.
Alle Beschäftigten und Bewohner*innen wählen ihre IV selbst.
Welche Aufgaben haben die IVs?
- Sie haben regelmäßig Besprechungen
mit ihren Kolleg*innen oder Mitbewohner*innen.
Dort sammeln sie Ideen, Wünsche oder Beschwerden. - Die IVs vertreten die Interessen von Menschen mit Beeinträchtigung.
Sie sagen,
was Menschen mit Beeinträchtigung brauchen oder möchten. - Die IVs bestimmen mit.
Sie unterstützen Menschen mit Beeinträchtigung
bei ihrer Mit- und Selbst-Bestimmung
Die IV trägt die Interessen aller Beschäftigten und Bewohnerinnen
- an die Lebenshilfe Ober-Österreich
- an die Sozial-Abteilung des Landes Ober-Österreich und
- an die Lebenshilfe Österreich weiter.
Wie ist der Aufbau der IV in der Lebenshilfe Ober-Österreich?
IVs gibt es in allen Leistungs-Bereichen des Erwachsenen-Bereichs:
- im Wohnen
Das heißt: im voll-betreuten Wohnen, im teil-betreuten Wohnen und
im mobil-begleiteten Wohnen - in der Fähigkeit-orientierten Aktivität
Das heißt: in Werkstätten und in der Integrativen Beschäftigung
Sie brauchen Informationen
über die Interessen-Vertretung in der Lebenshilfe Ober-Österreich?
Melden Sie sich bei

Barbara Fraungruber
Fach-Beratung Interessen-Vertretung
und barrierefreie Kommunikation
Telefon-Nummer.: 0699 / 19 69 35 79