Kostenbeitrag zur Frühförderung

10 Prozent Selbstbehalt bei Pflegegeld-Bezug

Werden für ein Kind mit Beeinträchtigungen Maßnahmen der Frühförderung gewährt und besteht ein Anspruch auf Pflegegeld, so sind 10% der tatsächlich entstandenen Kosten der Leistung zu tragen.

Wird kein Pflegegeld bezogen, ist auch kein Kostenbeitrag zu entrichten.