Kostenbeitrag zur Frühförderung
10 Prozent Selbstbehalt bei Pflegegeld-Bezug
Werden für ein Kind mit Beeinträchtigungen Maßnahmen der Frühförderung gewährt und besteht ein Anspruch auf Pflegegeld, so sind 10% der tatsächlich entstandenen Kosten der Leistung zu tragen.
Wird kein Pflegegeld bezogen, ist auch kein Kostenbeitrag zu entrichten.