Kostenbeitrag zur Frühförderung
10 Prozent Selbstbehalt bei Pflegegeld-Bezug
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Werden für ein Kind mit Beeinträchtigungen Maßnahmen der Frühförderung gewährt und besteht ein Anspruch auf Pflegegeld, so sind 10% der tatsächlich entstandenen Kosten der Leistung zu tragen.
Wird kein Pflegegeld bezogen, ist auch kein Kostenbeitrag zu entrichten.