Arbeit & Integrative Beschäftigung
Werkstätten und Kooperationen mit Unternehmen

Arbeit ist ein elementarer Teil eines erfüllenden Lebens. Die Lebenshilfe Oberösterreich unterstützt Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung dabei, diese Sinnerfüllung in größtmöglicher Selbstbestimmtheit zu finden und bietet ein breit gefächertes Arbeits- und Beschäftigungsangebot in den insgesamt 30 Werkstätten sowie in Form der Integrativen Beschäftigung (IB).
Werkstätten
Die Werkstätten der Lebenshilfe Oberösterreich sind Arbeitsplatz für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung. Die Vielfalt der unterschiedlichen Arbeits- und Beschäftigungsangebote ermöglicht es den Menschen mit Beeinträchtigung, die in den Werkstätten beschäftigt sind, eine Arbeit zu finden, die an ihre Ansprüche und Fähigkeiten angepasst ist. Ob im Handwerks- oder Dienstleistungsbereich - die Beschäftigten werden nach ihren Fähigkeiten und Wünschen gefordert und gefördert.
Integrative Beschäftigung
In Form einer Integrativen Beschäftigung (IB) arbeiten Menschen mit Beeinträchtigung außerhalb der Lebenshilfe-Werkstätten in Unternehmen, bei Vereinen, öffentlichen Einrichtungen, Privatpersonen oder den außenorientierten Angeboten der Lebenshilfe Oberösterreich. Die Lebenshilfe betreibt eigene Cafés und Shops, Galerien, Hofläden und eine Jausenstation.
Unternehmen, die Menschen mit Beeinträchtigung – mit oder ohne Begleitung von Mitarbeiter*innen der Lebenshilfe – die Möglichkeit zur Mitarbeit und Teilhabe bieten, zeigen soziale und gesellschaftliche Verantwortung. Diese fällt auf und spricht zusätzliche Kundegruppen an. Für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung bietet das integrative Beschäftigungsmodell die Möglichkeit, neue Kontakte zu knüpfen und ihre persönlichen Interessen und Fähigkeiten zum Einsatz zu bringen. In unserer Gesellschaft definiert sich der Selbstwert stark über die eigene Arbeitsleistung. Die Teilhabe am Arbeitsmarkt ermöglicht damit auch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und die Chance, dieses mitzugestalten.
Die Erfahrung zeigt, dass Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung viele Soft Skills haben, die das Verhalten und die Einstellung von Menschen positiv beeinflussen und wesentlich zu einem guten Arbeitsklima beitragen. Durch die Integrative Beschäftigung entstehen wertvolle Begegnungen zwischen Menschen mit und ohne Beeinträchtigung. Diese Form der Beschäftigung zeigt, das in jedem Menschen besondere Eigenschaften, Begabungen und Fähigkeiten stecken, die für die Gesellschaft ein Gewinn sind.
Bei der Integrativen Beschäftigung entsteht kein Dienstverhältnis. Die Beschäftigten bleiben bei der Lebenshilfe Oberösterreich versichert und dem Beschäftigungsgeber entstehen keine Lohnnebenkosten. Die Kooperation wird individuell vereinbart (etwa Tätigkeitsfeld, Beschäftigungszeiten, Abgeltung der Leistung) und kann im Bedarfsfall unkompliziert von beiden Seiten verändert werden. Die Beschäftigten arbeiten von einem halben bis zu fünf Tage pro Woche in ganz unterschiedlichem Stundenausmaß bei den Unternehmen. Sie sind einzeln oder auch in Gruppen, alleine oder in Begleitung von Lebenshilfe-Mitarbeiter*innen in den Firmen.
Derzeit zählt die Lebenshilfe Oberösterreich mehr als 100 Kooperationspartnern der Integrativen Beschäftigung, die durchgängig positiv über die Kooperation berichten. Die Integrative Beschäftigung ist ein wichtiger Schritt in Richtung Inklusion und daher ist die Lebenshilfe immer auf der Suche nach neuen Partner*innen, die Menschen mit Beeinträchtigung unverbindlich eine Chance zum Arbeiten bieten möchten.
Fragen und Antworten (FAQ) zur IB
Es ist ein oft gehegter Wunsch von Menschen mit Beeinträchtigung, einen Arbeitsplatz zu haben wie andere auch, der sich jedoch am ersten Arbeitsplatz im Rahmen regulärer Dienstverhältnisse nicht immer erfüllen lässt. Die Integrative Beschäftigung kommt den Gegebenheiten eines echten Dienstverhältnisses sehr nahe. Einen Arbeitsplatz zu haben, an dem man seine Fähigkeiten sinnvoll zum Einsatz bringen kann, in eine Struktur eingebunden ist, wo man dazugehört und bekannte Gesichter sieht, wo man in Kontakt treten kann und das Gefühl vermittelt bekommt, gebraucht zu werden, weiß jeder Mensch zu schätzen.
Jeder kann Kooperationspartner werden – es gibt keine besonderen Auflagen zu beachten. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf, gemeinsam schaffen wir eine für beide Seiten passende Kooperation.
Das Aufgabenfeld ist so vielfältig wie die Interessen und Fähigkeiten der Beschäftigten. Die übernommenen Arbeiten und Hilfsdienste können Prozesse beschleunigen und das Stammpersonal entlasten.
Die IB ist anpassungsfähig und richtet sich nach den Bedürfnissen beider beteiligten Parteien. Die Beschäftigten arbeiten von einem halben bis zu fünf Tage pro Woche in ganz unterschiedlichem Stundenausmaß bei den Unternehmen − bei einem Großteil handelt es sich aber um tage- bzw. stundenweise Tätigkeiten.
Die Beschäftigten sind einzeln oder auch in Gruppen, alleine oder in Begleitung von Lebenshilfe-Mitarbeiter*innen in den Firmen.
Die Lebenshilfe organisiert den Fahrtendienst für die Beschäftigten. Mitarbeiter*innen der Lebenshilfe übernehmen die fachliche sowie soziale Begleitung der Menschen mit Beeinträchtigung. Darüber hinaus stehen Mitarbeiter*innen für jegliche aufkommenden Fragen oder Problemen jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung.
Als Basis für die Beschäftigung dient ein Kooperationsvertrag mit der Lebenshilfe Oberösterreich, in dem individuelle Vereinbarungen hinsichtlich des Tätigkeitsfeldes, der Beschäftigungszeiten, der Leistung und sämtlicher Haftungsfragen festgehalten sind.
Die Integrative Beschäftigung fällt arbeitsrechtlich in den Bereich der Arbeitskräfteüberlassung. Beschäftigungsgeber unterliegen den Bestimmungen des Arbeitnehmerschutzgesetztes (ASchG) und sind somit verpflichtet, die Beschäftigungsnehmer und deren Unterstützungspersonen in allen fachlichen und arbeitnehmerschutzrechtlichen Belangen zu unterweisen. Das Unternehmen trifft keine besonderen Fürsorgepflichten gegenüber der Beschäftigten mit Beeinträchtigung, die über die allgemeinen Betriebsführungspflichten und Arbeitnehmerschutzbestimmungen hinausgehen.
Bei der Integrativen Beschäftigung entsteht kein Dienstverhältnis. Die Beschäftigten bleiben bei der Lebenshilfe Oberösterreich versichert und dem Beschäftigungsgeber entstehen keine Lohnnebenkosten. Der Kooperationsvertrag wird mit der Lebenshilfe individuell vereinbart (etwa Tätigkeitsfeld, Beschäftigungszeiten, Abgeltung der Leistung) und kann im Bedarfsfall unkompliziert von beiden Seiten verändert werden.
Für die im Rahmen der Integrativen Beschäftigung tätigen Personen wird seitens der Lebenshilfe eine Unfall- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Es gelten die zivilrechtlichen Schadensersatzbestimmungen.
Die Höhe der Bezahlung orientiert sich an der tatsächlich erbrachten Leistung und wird pauschal, nach Stunden oder Stückzahl verrechnet. Die Rechnungslegung erfolgt von der Werkstätte, in der Menschen mit Beeinträchtigung beschäftigt sind, direkt an den Beschäftigungsgeber. Der vereinbarte Betrag versteht sich inklusive jeglicher Steuern.
Gestartet wird mit einem Probemonat, das allen Beteiligten zur fundierten Entscheidungsfindung dient. Wenn die Kooperation einmal gestartet wurde, kann diese von beiden Seiten jederzeit verändert bis hin zu beendet – aus welchen Gründen auch immer – werden.
Die Mentalität des Beschäftigungsgebers ist entscheidend für eine funktionierende Form der Integrativen Beschäftigung. Das Angebot der Integrativen Beschäftigung darf für den Beschäftigungsgeber kein Geschäftsmodell sein. Obgleich die zu begleichende geringe monetäre Gegenleistung der Arbeit von Menschen mit Beeinträchtigung für eine Kooperation einen Anreiz bieten kann, muss der Gedanke, dass Menschen mit Beeinträchtigung einen Zugang zum Arbeitsleben haben sollen, vorhanden sein. Finanzielle Interessen sind gut und verständlich, sollten aber nicht im Vordergrund stehen und nicht als Hauptmotiv für eine Kooperation dienen.
Fragen zum Bereich Arbeit & Integrative Beschäftigung?

Nikolaus Obergruber
Fachbereichsleitung Arbeit & IB
Tel.: 0699 19693661
E-Mail: obergruber.nikolaus@ooe.lebenshilfe.org